Klasse B
  Kraftwagen bis 3,5 t und Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse und Anhänger mit einem definierten Gewichtsverhältnis.
Klasse BE
 

Kombination aus Fahrerlaubnis-Klasse B und Anhänger, der nicht unter Klasse B fällt.

Mofa*
  Mofa bis 50 ccm Hubraum und maximal 25 km/h bbH, einsitzig.
Klasse M
Moped, Mokick (max. 50 ccm und max. 45 km/h).
Klasse A1
 

Leichtkrafträder max. 125 ccm, max. 11 kW. Inhaber der Fahrerlaubnis-Klasse A1 dürfen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur mit Leichtkrafträdern fahren, deren bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h gedrosselt ist.

Klasse A / b
  Beschränkt:
Krafträder mit und ohne Beiwagen (zunächst nur für Krafträder bis max. 25 kW/ 34 PS, nach 2-jähriger Fahrpraxis ohne weitere Ausbildung und Prüfung unbegrenzt).
Klasse A
  Uneingeschränkt:
Direkteinstieg ab 25 Jahre für Krafträder mit und ohne Beiwagen über 25 kW (34 PS).
Klasse C1
  Kraftwagen mit mehr als 3,5 t, aber nicht mehr als 7,5 t zulässiger Gesamtmasse und Anhänger mit einem definierten Gewichtsverhältnis.
Klasse C1E
  Kombination aus Fahrerlaubnis-Klasse C1 und Anhänger (max. 12.000 kg zulässiger Gesamtmasse)

Klasse C

  Kraftwagen über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse

Klasse CE

  Lastzüge



Klasse CE Sattelzüge
Klasse D1
 

Omnibusse mit bis zu 16 Fahrgastplätzen

Klasse D1E
  Omnibusse und Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse
Klasse D
  Omnibusse
Klasse DE
  Kombination aus Fahrerlaubnis-Klasse D1 und Anhänger (max. 12.000 kg zulässiger Gesamtmasse)
Klasse L *
  Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 32 km/h, auch mit Anhängern.
Klasse T *
  Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit Anhänger (mehr als 32 km/h, aber nicht mehr als 60 km/h). Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur Zugmaschinen bis 40 km/h.
* keine EU-Führerscheinklasse