Häufig gestellte Fragen rund um den Führerschein

Frage: Wann kann man sich eigentlich anmelden?
Antwort:

Sinnvoll sind 6 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters, denn dann hat man meistens den begehrten Schein zum Geburtstag oder kurz danach in der Tasche.


Frage: Was brauche ich für die Beantragung des Führerscheins bei der Behörde?
Antwort:

Drei Dinge sind zunächst wichtig: ein aktuelles Passfoto, ein Sehtest und eine Bescheinigung über die Teilnahme am Kurs "Lebensrettende Sofortmaßnahmen".

Den Sehtest kannst du bei allen Optikern und Augenärzten machen. Das Passfoto muss dich ohne Kopfbedeckung im Halbprofil zeigen und eine Größe von 35 mal 45 mm haben.

Die Sofortmassnahmen am Unfallort finden samstags:

um 8:30 Uhr statt, bei den Johannitern,
Hochdahler Str. 100, 40721 Hilden, statt.

Der Kurs kostet 20.- € (Ausweis erfoderlich).
Bei den Johanniter kannst du auch gleichzeitig den
Sehtest durchführen.

Die Johannniter sind unter der Tel. 02103/48525 zu erreichen.


Frage: Wann kann ich mit den Sonderfahrten (Pflichtstunden) beginnen?
Antwort:

Vor den Sonderfahrten, hat der Gesetzgeber eine Grundausbildung vorgeschrieben. Die Anzahl der Fahrstunden für die Grundausbildung ist abhängig von dem Fahrtalent des Schülers.


Frage: Wie viele sind denn davon vorgeschrieben?
Antwort:

Das ist je nach Klasse unterschiedlich. Bei der Klasse B sind es zum Beispiel 12 Sonderfahrten, nämlich 5 Überland-,
4 Autobahn- und 3 Nachtfahrten.


Frage: Muss ich alle Prüfungen an einem Tag machen?
Antwort:

Nein, man kann vorab die theoretische Prüfung ablegen und wenn man die in der Tasche hat, sich voll auf die praktische Prüfung konzentrieren.


Frage: Muss man zu jedem Unterrichtsabend kommen
Antwort:

Nein, sicherlich kann man auch mal fehlen. Man muss allerdings die vorgeschriebene Anzahl an "Doppelstunden" absolvieren.


Frage: Und wenn ich zwischendurch krank werde?
Antwort:

Nun, der Antrag beim Amt sowie eine bestandene theoretische bleiben ein Jahr gültig.


Frage: Kann ich die Fahrschule wechseln?
Antwort:

Grundsätzlich ja,wir helfen dir gerne bei den Formalitäten.


Frage: Muss man erst die Theorie machen und anschließend fahren?
Antwort:

Sinnvoll ist es, die erforderlichen Unterlagen bei der Behörde einzureichen (Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis).

Dann 2 bis 3 x den theoretischen Unterricht besuchen.
Leichter lernt man, wenn Theorie und das Fahren kombiniert.


Frage: Für den Autoführerschein muss ich - an 14 Unterrichtsabenden teilnehmen. Wenn ich öfter komme, kostet das extra?
Antwort:

Natürlich nicht. Bei uns ist durch die Grundgebühr die gesamte theoretische Ausbildung abgegolten. Selbst wenn du etwas länger brauchst oder bei der Theorieprüfung eine Ehrenrunde drehst: für den Unterricht wird kein weiteres Geld fällig.


Frage: Kann ich die Prüfungen schon vor meinem Geburtstag machen?
Antwort:

Ja, du kannst die theoretische Prüfung 3 Monate vor deinem Geburtstag ablegen, die Praktische 1 Monat vorher. Dabei ist zu beachten: zuerst muss die theoretische Prüfung bestanden sein, dann erst folgt die praktische Prüfung.


Frage: Woher bekomme ich den Führerschein, wenn ich die praktische Prüfung bestanden habe?
Antwort:

Solltest du zum Zeitpunkt der Prüfung bereits das Mindestalter erreicht haben, so wird der Prüfer (fast) immer deinen Führerschein dabei haben.

Wenn du noch nicht alt genug bist, kannst du dir den Führerschein an deinem Geburtstag beim zuständigen Straßenverkehrsamt persönlich unter Vorlage deines Personalausweises und der Prüfsbescheinigung abholen.

Wenn du im Kreis Mettmann wohnst:

Straßenverkehrsamt Mettmann
Düsseldorfer Str. 26

40822 Mettmann

(Unser Tipp: vorher anrufen und erkundigen, ob der Führerschein abholbereit ist. Tel. 02104-990 und sich mit der Führerscheinstelle verbinden lassen).


Frage: Was ist eine realistische Stundenzahl für den Führerschein Klasse A bzw. Klasse B (bei einem normal begabten Schüler)?
Antwort:

Jaja die Frage nach den Stunden. Also folgendes ist festzuhalten:
Der Gesetzgeber schreibt nur die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten , die sogenannten Sonderfahrten, vor.Wichtig ist aber, dass diese Fahrten erst gegen Ende der Ausbildung gemacht werden dürfen, du also bei diesen Fahrten nicht erst das Anfahren und andere wesentliche Grunddinge lernen sollst.

Auf eine durchschnittliche Zahl von Fahrstunden legen wir uns nicht fest, da diese Zahl stark individuell geprägt ist. Wenn eine Fahrschule aber seriös ist, hat sie selber ein Interesse daran, dass der Fahrschüler sowenig Fahrstunden wie möglich benötigt.

Erstens ist der Fahrschüler dann zufrieden und zweitens rechnen sich für eine ausgelastete Fahrschule Fahrschüler mit weniger Stunden deutlich besser.


Frage: Sind erst eine Mindestanzahl theoretischer Stunden vorgeschrieben bevor ich mit der praktischen Ausbildung anfangen darf?
Antwort:

Nein! Die theoretische und die praktische Ausbildung sind sinnvoll miteinander zu verknüpfen. Eine bestimmte Anzahl theoretischer Unterrichtsstunden vor Beginn einer praktischen Ausbildung sind nicht vorgeschrieben.


Frage: Wie finde ich die richtige Fahrschule für mich?
Antwort:

Freunde und Bekannte haben schon den Führerschein! Dann können sie wichtige Tips geben. Seriöse Fahrschulen geben auch gerne Auskunft am Telefon.

Wir bieten die Möglichkeit unverbindlich und ohne Kosten an einem theoretischen Unterricht teilzunehmen.