Häufig gestellte Fragen rund um den Führerschein
| Frage: | Wann kann man sich eigentlich anmelden? |
| Antwort: | Sinnvoll sind 6 Monate
vor dem Erreichen des Mindestalters, denn dann hat man meistens den
begehrten Schein zum Geburtstag oder kurz danach in der Tasche. |
| Frage: | Was brauche ich für die Beantragung des Führerscheins bei der Behörde? |
| Antwort: |
Drei Dinge sind zunächst wichtig: ein aktuelles
Passfoto, ein Sehtest und eine Bescheinigung über die Teilnahme
am Kurs "Lebensrettende Sofortmaßnahmen". um 8:30 Uhr statt, bei den Johannitern, Die Johannniter sind unter der Tel. 02103/48525
zu erreichen. |
| Frage: | Wann kann ich mit den Sonderfahrten (Pflichtstunden) beginnen? |
| Antwort: | Vor den Sonderfahrten,
hat der Gesetzgeber eine Grundausbildung vorgeschrieben. Die Anzahl
der Fahrstunden für die Grundausbildung ist abhängig von dem
Fahrtalent des Schülers. |
| Frage: | Wie viele sind denn davon vorgeschrieben? |
| Antwort: | Das ist je nach
Klasse unterschiedlich. Bei der Klasse B sind es zum Beispiel 12 Sonderfahrten,
nämlich 5 Überland-, |
| Frage: | Muss ich alle Prüfungen an einem Tag machen? |
| Antwort: | Nein, man kann vorab
die theoretische Prüfung ablegen und wenn man die in der Tasche
hat, sich voll auf die praktische Prüfung konzentrieren. |
| Frage: | Muss man zu jedem Unterrichtsabend kommen |
| Antwort: | Nein, sicherlich
kann man auch mal fehlen. Man muss allerdings die vorgeschriebene Anzahl
an "Doppelstunden" absolvieren. |
| Frage: | Und wenn ich zwischendurch krank werde? |
| Antwort: | Nun, der Antrag beim
Amt sowie eine bestandene theoretische bleiben ein Jahr gültig. |
| Frage: | Kann ich die Fahrschule wechseln? |
| Antwort: | Grundsätzlich
ja,wir helfen dir gerne bei den Formalitäten. |
| Frage: | Muss man erst die Theorie machen und anschließend fahren? |
| Antwort: | Sinnvoll ist es,
die erforderlichen Unterlagen bei der Behörde einzureichen (Antrag
auf Erteilung der Fahrerlaubnis). |
| Frage: | Für den Autoführerschein muss ich - an 14 Unterrichtsabenden teilnehmen. Wenn ich öfter komme, kostet das extra? |
| Antwort: | Natürlich nicht.
Bei uns ist durch die Grundgebühr die gesamte theoretische Ausbildung
abgegolten. Selbst wenn du etwas länger brauchst oder bei der Theorieprüfung
eine Ehrenrunde drehst: für den Unterricht wird kein weiteres Geld
fällig. |
| Frage: | Kann ich die Prüfungen schon vor meinem Geburtstag machen? |
| Antwort: | Ja, du kannst die theoretische
Prüfung 3 Monate vor deinem Geburtstag ablegen, die Praktische
1 Monat vorher. Dabei ist zu beachten: zuerst muss die theoretische
Prüfung bestanden sein, dann erst folgt die praktische Prüfung. |
| Frage: | Woher bekomme ich den Führerschein, wenn ich die praktische Prüfung bestanden habe? |
| Antwort: | Solltest du zum Zeitpunkt
der Prüfung bereits das Mindestalter erreicht haben, so wird der
Prüfer (fast) immer deinen Führerschein dabei haben. Wenn du im Kreis Mettmann wohnst: Straßenverkehrsamt Mettmann 40822 Mettmann |
| Frage: | Was ist eine realistische Stundenzahl für den Führerschein Klasse A bzw. Klasse B (bei einem normal begabten Schüler)? |
| Antwort: | Jaja die Frage nach den
Stunden. Also folgendes ist festzuhalten: |
| Frage: | Sind erst eine Mindestanzahl theoretischer Stunden vorgeschrieben bevor ich mit der praktischen Ausbildung anfangen darf? |
| Antwort: | Nein! Die theoretische
und die praktische Ausbildung sind sinnvoll miteinander zu verknüpfen.
Eine bestimmte Anzahl theoretischer Unterrichtsstunden vor Beginn einer
praktischen Ausbildung sind nicht vorgeschrieben. |
| Frage: | Wie finde ich die richtige Fahrschule für mich? |
| Antwort: |
Freunde und Bekannte haben schon den Führerschein!
Dann können sie wichtige Tips geben. Seriöse Fahrschulen geben
auch gerne Auskunft am Telefon. |