Unfallschutz


Unfallschutz im theoretischen, praktischen Unterricht und auf dem Weg dorthin.


Bei der Messinger Fahrschule sind Sie automatisch Versichert !


Allgemein herrscht die Meinung, daß die Fahrschule für Unfälle während der Fahrstunde aufkommen muß. Nur wenige Fahrschüler und Eltern wissen, daß der Fahrlehrer jedoch nur dann haftet, wenn ihn ein Verschulden am Unfall trifft.

Grundsätzlich kann man sagen, daß niemand für Schäden aufkommen muß, deren Verursachung er nicht zu vertreten hat. Eigentlich logisch, oder?

Aber was ist, wenn der Unfall zum Beispiel vom Fahrschüler selbst verschuldet wurde?

Ein Wildunfall oder ein geplatzter Reifen die Ursache war?

Pech gehabt!

Eine gesicherte Zukunft!

Ist eine bleibende körperliche oder geistige Beeinträchtigung die Folge eines Unfalles, kann die Schule, die Ausbildung oder der Beruf
möglicherweise nicht mehr in der gewünschten Weise fortgesetzt werden. Im Extremfall kann sogar eine ständige Erwerbsunfähigkeit eintreten.
Die Folgen sind erhebliche finanzielle Einbußen.

Mit einer Maximalleistung von 100.000 € bei Vollinvalidität kann zumindest die Versorgungslücke ein wenig geschlossen oder
z. B. eine Spezialausbildung finanziert werden.

Und die gesetzliche Unfallversicherung?

Gesetzlichen Unfallschutz für Fahrschüler gibt es kaum:

  • Die Berufsgenossenschaft zahlt nur bei Arbeitsunfällen.
  • Eine ausreichende Leistung durch die gesetzliche
    Rentenversicherung kann bei jugendlichen Fahrschülern noch
    nicht erfolgen, weil sie noch nicht lange oder noch gar keine
    Beiträge eingezahlt haben.

Das Vertrauenspaket!

  • Die Fahrschule erhält keine Provision.
  • Ihre Adresse wird nicht an Versicherungsvertreter weitergegeben.
  • Die Leistung erfolgt unabhängig von eventuellen
    sonstigen Schadenersatzzahlungen.
  • Sie sind der Messinger Fahrschule nicht gleichgültig -
    deshalb bietet sie Ihnen diesen Unfallschutz.
Dieser Service ist in der Grundgebühr der
Messinger Fahrschule für alle Führerscheinklassen enthalten.